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Interview mit Rechtsanwalt Benoît Sansonnens: Was können Eltern bei einer Fremdplatzierung tun?

24 October 2026 6 min de lecture

In einem Exklusivinterview, das Agora TV Suisse am 24. Oktober 2026 veröffentlicht hat, erklärt Rechtsanwalt Benoît Sansonnens aus Freiburg, warum Kindesschutzverfahren die Familien so viel kosten und was er Eltern bei einer Fremdplatzierung rät.

Der Anwalt: Benoît Sansonnens, seit rund 25 Jahren selbständiger Rechtsanwalt im Kanton Freiburg, Kanzlei Étude Sansonnens & Bossel.

Der Verein: Mouvement Parents, Enfants, Jeunesse (MPEJ), auf Deutsch Bewegung Eltern, Kinder, Jugend. Der MPEJ hat am 16. Oktober 2026 die Konferenz über Fremdplatzierungen von Kindern organisiert, an der Benoît Sansonnens seinen Vortrag «Touche pas à mon fric» gehalten hat.

Das Video wird erst von YouTube geladen, wenn Sie auf die Schaltfläche klicken. Das Interview ist auf Französisch.


Das Interview dauert 18 Minuten und wurde auf Französisch geführt. Rechtsanwalt Benoît Sansonnens ist ursprünglich auf Haftpflicht- und Versicherungsrecht spezialisiert. Zum Familienrecht kam er, nachdem er in mehreren Dossiers schwere Missstände entdeckt hatte. Diese Fälle hätten ihn schockiert, sagt er, denn so etwas sehe man in anderen Rechtsgebieten nicht.

Er spricht über den Vortrag, den er an der Konferenz der Bewegung Eltern, Kinder, Jugend (MPEJ) gehalten hat, mit einem bewusst provokanten Titel: «Touche pas à mon fric», sinngemäss «Finger weg von meinem Geld». Nach seiner Ansicht ist das Eingreifen des Staates in die Familien zu einer Frage des Geldes geworden, und jedes Verfahren kann für die Eltern zur finanziellen Hölle werden. Ein kinderpsychiatrisches Gutachten kostet je nach Fall zwischen 15’000 und 25’000 Franken. Einen Anwalt für das Kind einzusetzen, sei an sich keine schlechte Idee. In der Praxis wage dieser Anwalt aber selten, andere Anträge zu stellen als die Kindesschutzbehörden. Am Ende könne die Rechnung eines Verfahrens bis zu 100’000 Franken erreichen. Das sei kein Durchschnitt, betont er, aber es komme vor.

Auch die unentgeltliche Rechtspflege sei kein Allheilmittel, denn auch sie ist nicht gratis. Für Benoît Sansonnens ist dieser Bereich zu einer regelrechten Industrie geworden, mit schlechten Ergebnissen. Deshalb macht der MPEJ auf diese finanzielle Frage aufmerksam. Wenn die Parlamente die Finanzierung von Eingriffen bremsen, die nicht angebracht sind, gebe es nach seiner Ansicht weniger Eingriffe, und den Familien gehe es besser.

Damit sagt er nicht, man solle die Justiz meiden. Eine Vereinbarung über die Betreuung eines Kindes sollte man sogar vom Gericht genehmigen lassen.

Sein deutlichster Rat betrifft die Kindesschutzdienste, etwa die DGEJ im Kanton Waadt oder das Jugendamt im Kanton Freiburg. Er nennt das Beispiel einer intakten Familie, deren jugendlicher Sohn anfängt, Joints zu rauchen, und in der Schule nachlässt. Vor der Kamera rät er Eltern ausdrücklich davon ab, bei diesen Stellen Hilfe zu suchen. Nach seiner Ansicht stellen sie die Eltern eher in Frage, als ihnen zu helfen, und eine Gefährdungsmeldung sei oft der Anfang vom Ende. Er empfiehlt stattdessen, sich an einen privaten Therapeuten oder an den Kinderarzt zu wenden.

Benoît Sansonnens wirft vielen Fachpersonen ausserdem vor, nicht wissenschaftlich zu arbeiten. Eltern können Fakten, Berichte und E-Mails vorlegen, doch die Fachperson bleibt bei ihrer Meinung. Er sieht darin einen grossen Mangel an Demut und empfiehlt den Film «Fjord», der nach seiner Ansicht eine Realität zeigt, die man jeden Tag erlebt. Er vergleicht das mit einem ehrlichen Polizisten, der im Laufe der Ermittlungen die Spur wechselt, wenn die Beweise nicht mehr passen.

Er versteht, dass ein Kind vorsorglich mit einer superprovisorischen Massnahme platziert wird, wenn die Lage unklar ist. Zeigt sich aber, dass kein besonderes Problem vorlag, müsse man das schnell anerkennen und die Platzierung beenden. Am Tag der Konferenz wurde ein solcher Fall vorgestellt. Das Kind ist fast die ganze Zeit bei seinen Eltern, doch die Platzierung dauert an, weil niemand sie beendet.

Er greift auch eine Zahl auf, an die Julien Dura, Präsident des MPEJ, erinnert hat: 80 Millionen Franken für den Jugendschutz im Kanton Waadt. Bei 100’000 Franken pro Stelle entspricht das rund 800 Arbeitsstellen. Angesichts der Ergebnisse spricht er von zum Fenster hinausgeworfenem Geld und von einem System, das sich selbst nährt. Es heisst, den Heimen fehle es an Plätzen, doch die schwierigsten Jugendlichen würden wie eine heisse Kartoffel weitergereicht.

Zum Schluss nennt er das Beispiel eines Vaters, der laut wird, weil sein Sohn einen Joint geraucht hat und nicht für die Schule arbeitet. Mit den neuen Bestimmungen könnte diese einfache Zurechtweisung nach seiner Ansicht als psychische Gewalt gelten und ein ganzes Verfahren auslösen. Er erinnert daran, dass das Zivilgesetzbuch dem Kind erst ab dem vollendeten 16. Altersjahr das Recht gibt, selbst über sein religiöses Bekenntnis zu entscheiden. Vorher entscheiden die Eltern, und eine Fachperson, die etwas anderes sagt, hält sich nicht an das Gesetz. Er bedauert das Verschwinden der früheren Friedensgerichte nahe bei den Dörfern, wo ein Richter Probleme mit gesundem Menschenverstand und im Gespräch löste.

Dieses Interview dient der allgemeinen Information. Es ersetzt keine Rechtsberatung. Jede Situation ist anders.

Kontakt zu Rechtsanwalt Benoît Sansonnens: Étude Sansonnens & Bossel, Boulevard de Pérolles 3, 1700 Freiburg, Telefon +41 26 322 64 75. Fragen Sie die Kanzlei nach den Möglichkeiten der unentgeltlichen Rechtspflege.

Auf unserer Website (auf Französisch):

Wir danken Agora TV Suisse für die Aufnahme und Verbreitung dieses Interviews.

Sie sind Mutter oder Vater und erleben eine Fremdplatzierung oder ein schwieriges Verfahren? Sie können uns schreiben. Ihr Erfahrungsbericht hilft uns zu zeigen, dass solche Fälle keine Einzelfälle sind.

Diesen Artikel gibt es auch auf Französisch (en français).

Quelle: Agora TV Suisse, YouTube, 24. Oktober 2026

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Liens externes

www.youtube.com www.etude-bs.ch